Levítico 14

Lutherbibel 1912 (DEU1912)

1 Und der HERR|strong="H3068" redete|strong="H1696" mit Mose|strong="H4872" und sprach|strong="H0559":

2 Das ist das Gesetz|strong="H8451" über den Aussätzigen|strong="H6879", wenn|strong="H3117" er soll gereinigt werden|strong="H2893". Er soll zum Priester|strong="H3548" kommen|strong="H0935".

3 Und der Priester|strong="H3548" soll aus|strong="H2351" dem Lager|strong="H4264" gehen|strong="H3318" und besehen|strong="H7200", wie das Mal|strong="H5061" des Aussatzes|strong="H6883" am Aussätzigen|strong="H6879" heil geworden ist|strong="H7495",

4 und|strong="H3548" soll gebieten|strong="H6680" dem, der zu reinigen ist|strong="H2891", daß er zwei|strong="H8147" lebendige|strong="H2416" Vögel|strong="H6833" nehme|strong="H3947", die da rein sind|strong="H2889", und Zedernholz|strong="H0730" und scharlachfarbene|strong="H8144" Wolle und Isop|strong="H0231".

5 Und|strong="H3548" soll gebieten|strong="H6680", den einen|strong="H0259" Vogel|strong="H6833" zu schlachten|strong="H7819" in ein irdenes|strong="H2789" Gefäß|strong="H3627" über frischem|strong="H2416" Wasser|strong="H4325".

6 Und soll den lebendigen|strong="H2416" Vogel|strong="H6833" nehmen|strong="H3947" mit dem Zedernholz|strong="H0730", scharlachfarbener|strong="H8144" Wolle und Isop|strong="H0231" und in des Vogels|strong="H6833" Blut|strong="H1818" tauchen|strong="H2881", der über dem frischen|strong="H2416" Wasser|strong="H4325" geschlachtet ist|strong="H7819",

7 und besprengen|strong="H5137" den, der vom Aussatz|strong="H6883" zu reinigen ist|strong="H2891", siebenmal|strong="H7651"; und reinige|strong="H2891" ihn also und lasse|strong="H7971" den lebendigen|strong="H2416" Vogel|strong="H6833" ins freie|strong="H6440" Feld|strong="H7704" fliegen|strong="H7971".

8 Der Gereinigte|strong="H2891" aber soll seine Kleider|strong="H0899" waschen|strong="H3526" und alle seine Haare|strong="H8181" abscheren|strong="H1548" und sich mit Wasser|strong="H4325" baden|strong="H7364", so ist er rein|strong="H2891". Darnach|strong="H0310" gehe er|strong="H0935" ins Lager|strong="H4264"; doch soll er außerhalb|strong="H2351" seiner Hütte|strong="H0168" sieben|strong="H7651" Tage|strong="H3117" bleiben|strong="H3427".

9 Und am siebenten|strong="H7637" Tage|strong="H3117" soll er alle seine Haare|strong="H8181" abscheren|strong="H1548" auf dem Haupt|strong="H7218", am Bart|strong="H2206", an den Augenbrauen|strong="H5869", daß alle Haare|strong="H8181" abgeschoren seien|strong="H1548", und soll seine Kleider|strong="H0899" waschen|strong="H3526" und sein Fleisch|strong="H1320" im Wasser|strong="H4325" baden|strong="H7364", so ist er rein|strong="H2891".

10 Und am achten|strong="H8066" Tage|strong="H3117" soll er zwei|strong="H8147" Lämmer|strong="H3532" nehmen|strong="H3947" ohne Fehl|strong="H8549" und ein|strong="H0259" jähriges|strong="H1323" Schaf|strong="H3535" ohne Fehl|strong="H8549" und drei|strong="H7969" zehntel|strong="H6241" Semmelmehl|strong="H5560" zum Speisopfer|strong="H4503", mit Öl|strong="H8081" gemengt|strong="H1101", und ein|strong="H0259" Log|strong="H3849" Öl|strong="H8081".

11 Da soll der Priester|strong="H3548" den Gereinigten|strong="H2891" und diese Dinge stellen|strong="H5975" vor|strong="H6440" den HERRN|strong="H3068", vor der Tür|strong="H6607" der Hütte|strong="H0168" des Stifts|strong="H4150".

12 Und|strong="H3548" soll das eine|strong="H0259" Lamm|strong="H3532" nehmen|strong="H3947" und zum Schuldopfer|strong="H0817" opfern|strong="H7126" mit dem Log|strong="H3849" Öl|strong="H8081"; und soll solches vor|strong="H6440" dem HERRN|strong="H3068" weben|strong="H5130"

13 und darnach das Lamm|strong="H3532" schlachten|strong="H7819", wo|strong="H4725" man das Sündopfer|strong="H2403" und Brandopfer|strong="H5930" schlachtet|strong="H7819", nämlich an heiliger|strong="H6944" Stätte|strong="H4725"; denn wie das Sündopfer|strong="H0817", also ist auch das Schuldopfer|strong="H2403" des Priesters|strong="H3548"; denn es ist ein Hochheiliges|strong="H6944".

14 Und der Priester|strong="H3548" soll von dem Blut|strong="H1818" nehmen|strong="H3947" vom Schuldopfer|strong="H0817" und dem Gereinigten|strong="H2891" auf den Knorpel|strong="H8571" des rechten|strong="H3233" Ohrs|strong="H0241" tun|strong="H5414" und auf den Daumen|strong="H0931" seiner rechten|strong="H3233" Hand und auf die große Zehe|strong="H0931" seines rechten|strong="H3233" Fußes|strong="H7272".

15 Darnach soll er|strong="H3548" von dem Log|strong="H3849" Öl|strong="H8081" nehmen|strong="H3947" und es in seine, des Priesters|strong="H3548", linke|strong="H3709" Hand|strong="H8042" gießen|strong="H3332"

16 und mit seinem rechten|strong="H3233" Finger|strong="H0676" in das Öl|strong="H8081" tauchen|strong="H2881", das in seiner|strong="H3548" linken|strong="H8042" Hand|strong="H3709" ist, und sprengen|strong="H5137" vom Öl|strong="H8081" mit seinem Finger|strong="H0676" siebenmal|strong="H7651" vor|strong="H6440" dem HERRN|strong="H3068".

17 Vom übrigen|strong="H3499" Öl|strong="H8081" aber in seiner Hand|strong="H3709" soll er|strong="H3548" dem Gereinigten|strong="H2891" auf den Knorpel|strong="H8571" des rechten|strong="H3233" Ohrs|strong="H0241" tun|strong="H5414" und auf den rechten|strong="H3233" Daumen|strong="H0931" und auf die große Zehe|strong="H0931" seines rechten|strong="H3233" Fußes|strong="H7272", oben auf das Blut|strong="H1818" des Schuldopfers|strong="H0817".

18 Das übrige|strong="H3498" Öl|strong="H8081" aber in seiner|strong="H3548" Hand|strong="H3709" soll er|strong="H3548" auf des Gereinigten|strong="H2891" Haupt|strong="H7218" tun|strong="H5414" und ihn versöhnen|strong="H3722" vor|strong="H6440" dem HERRN|strong="H3068".

19 Und|strong="H3548" soll das Sündopfer|strong="H2403" machen|strong="H6213" und den Gereinigten|strong="H2891" versöhnen|strong="H3722" seiner Unreinigkeit|strong="H2932" halben; und soll darnach|strong="H0310" das Brandopfer|strong="H5930" schlachten|strong="H7819"

20 und|strong="H3548" soll es|strong="H5930" auf dem Altar|strong="H4196" opfern|strong="H5927" samt dem Speisopfer|strong="H4503" und ihn versöhnen|strong="H3722", so ist er rein|strong="H2891".

21 Ist er aber arm|strong="H1800" und erwirbt|strong="H5381" mit seiner Hand|strong="H3027" nicht so viel|strong="H5381", so nehme er|strong="H3947" ein|strong="H0259" Lamm|strong="H3532" zum Schuldopfer|strong="H0817", zu weben|strong="H8573", zu seiner Versöhnung|strong="H3722" und ein|strong="H0259" zehntel|strong="H6241" Semmelmehl|strong="H5560", mit Öl|strong="H8081" gemengt|strong="H1101", zum Speisopfer|strong="H4503", und ein Log|strong="H3849" Öl|strong="H8081"

22 und zwei|strong="H8147" Turteltauben|strong="H8449" oder zwei|strong="H8147" junge|strong="H1121" Tauben|strong="H3123", die er mit seiner Hand|strong="H3027" erwerben kann|strong="H5381", daß eine|strong="H0259" sei ein Sündopfer|strong="H2403", die andere|strong="H0259" ein Brandopfer|strong="H5930",

23 und bringe|strong="H0935" sie am achten|strong="H8066" Tage|strong="H3117" seiner Reinigung|strong="H2893" zum Priester|strong="H3548" vor die Tür|strong="H6607" der Hütte|strong="H0168" des Stifts|strong="H4150", vor|strong="H6440" den HERRN|strong="H3068".

24 Da soll der Priester|strong="H3548" das Lamm|strong="H3532" zum Schuldopfer|strong="H0817" nehmen|strong="H3947" und das Log|strong="H3849" Öl|strong="H8081" und|strong="H3548" soll's alles weben|strong="H8573" vor|strong="H6440" dem HERRN|strong="H3068"

25 und das Lamm|strong="H3532" des Schuldopfers|strong="H0817" schlachten|strong="H7819" und Blut|strong="H1818" nehmen|strong="H3947" von demselben Schuldopfer|strong="H0817" und es dem Gereinigten|strong="H2891" tun|strong="H5414" auf den Knorpel|strong="H8571" seines rechten|strong="H3233" Ohrs|strong="H0241" und auf den Daumen|strong="H0931" seiner rechten|strong="H3233" Hand|strong="H3027" und auf die große Zehe|strong="H0931" seines rechten|strong="H3233" Fußes|strong="H7272",

26 und von dem Öl|strong="H8081" in seine, des Priesters|strong="H3548", linke|strong="H3709" Hand|strong="H8042" gießen|strong="H3332"

27 und mit seinem rechten|strong="H3233" Finger|strong="H0676" vom Öl|strong="H8081", das in seiner linken|strong="H8042" Hand|strong="H3709" ist, siebenmal|strong="H7651" sprengen|strong="H6471" vor|strong="H6440" dem HERRN|strong="H3068".

28 Von dem übrigen|strong="H8081" aber in seiner Hand|strong="H3709" soll er|strong="H3548" dem Gereinigten|strong="H2891" auf den Knorpel|strong="H8571" seines rechten|strong="H3233" Ohrs|strong="H0241" und auf den Daumen|strong="H0931" seiner rechten|strong="H3233" Hand|strong="H3027" und auf die große Zehe|strong="H0931" seines rechten|strong="H3233" Fußes|strong="H7272" tun|strong="H5414", oben auf|strong="H4725" das Blut|strong="H1818" des Schuldopfers|strong="H0817".

29 Das übrige|strong="H3498" Öl|strong="H8081" aber in seiner|strong="H3548" Hand|strong="H3709" soll er dem Gereinigten|strong="H2891" auf das Haupt|strong="H7218" tun|strong="H5414", ihn zu versöhnen|strong="H3722" vor|strong="H6440" dem HERRN|strong="H3068";

30 und darnach aus der einen|strong="H0259" Turteltaube|strong="H8449" oder jungen|strong="H1121" Taube|strong="H3123", wie|strong="H0834" seine Hand|strong="H3027" hat mögen erwerben|strong="H5381",

31 ein|strong="H0259" Sündopfer|strong="H2403", aus der andern|strong="H0259" ein Brandopfer|strong="H5930" machen|strong="H6213" samt dem Speisopfer|strong="H4503". Und soll der Priester|strong="H3548" den Gereinigten|strong="H2891" also versöhnen|strong="H3722" vor|strong="H6440" dem HERRN|strong="H3068".

32 Das sei das Gesetz|strong="H8451" für den Aussätzigen|strong="H6883", der mit seiner Hand|strong="H3027" nicht erwerben kann|strong="H5381", was zur Reinigung gehört|strong="H2893".

33 Und der HERR|strong="H3068" redete|strong="H1696" mit Mose|strong="H4872" und Aaron|strong="H0175" und sprach|strong="H0559":

34 Wenn ihr in das Land|strong="H0776" Kanaan|strong="H3667" kommt|strong="H0935", das ich euch zur Besitzung|strong="H0272" gebe|strong="H5414", und ich werde irgend in einem Hause|strong="H1004" eurer Besitzung|strong="H0776" ein Aussatzmal|strong="H5061" geben|strong="H5414",

35 so soll der kommen|strong="H0935", des das Haus|strong="H1004" ist, es dem Priester|strong="H3548" ansagen|strong="H5046" und sprechen|strong="H0559": Es sieht mich an|strong="H7200", als sei ein Aussatzmal|strong="H5061" an meinem Hause|strong="H1004".

36 Da soll der Priester|strong="H3548" heißen|strong="H6680", daß sie das Haus|strong="H1004" ausräumen|strong="H6437", ehe denn der Priester|strong="H3548" hineingeht|strong="H0935", das Mal|strong="H5061" zu besehen|strong="H7200", auf daß nicht unrein werde|strong="H2930" alles, was im Hause|strong="H1004" ist; darnach|strong="H0310" soll der Priester|strong="H3548" hineingehen|strong="H0935", das Haus|strong="H1004" zu besehen|strong="H7200".

37 Wenn er nun das Mal|strong="H5061" besieht und findet|strong="H7200", daß an der Wand|strong="H7023" des Hauses|strong="H1004" grünliche|strong="H3422" oder rötliche|strong="H0125" Grüblein|strong="H8258" sind und ihr Ansehen|strong="H4758" tiefer|strong="H8217" denn sonst|strong="H4480" die Wand|strong="H7023" ist,

38 so soll er|strong="H3548" aus dem Hause|strong="H1004" zur Tür|strong="H6607" herausgehen|strong="H3318" und das Haus|strong="H1004" sieben|strong="H7651" Tage|strong="H3117" verschließen|strong="H5462".

39 Und wenn er|strong="H3548" am siebenten|strong="H7637" Tage|strong="H3117" wiederkommt|strong="H7725" und sieht|strong="H7200", daß das Mal|strong="H5061" weitergefressen hat|strong="H6581" an des Hauses|strong="H1004" Wand|strong="H7023",

40 so soll er|strong="H3548" die Steine|strong="H0068" heißen|strong="H6680" ausbrechen|strong="H2502", darin|strong="H2004" das Mal|strong="H5061" ist, und|strong="H0853" hinaus|strong="H2351" vor die Stadt|strong="H5892" an einen unreinen|strong="H2931" Ort|strong="H4725" werfen|strong="H7993".

41 Und das Haus|strong="H1004" soll man inwendig|strong="H1004" ringsherum|strong="H5439" schaben|strong="H7106" und die abgeschabte|strong="H7096" Tünche|strong="H6083" hinaus|strong="H2351" vor die Stadt|strong="H5892" an einen unreinen|strong="H2931" Ort|strong="H4725" schütten|strong="H8210"

42 und andere|strong="H0312" Steine|strong="H0068" nehmen|strong="H3947" und an jener|strong="H0068" Statt|strong="H8478" tun|strong="H0935" und andern|strong="H0312" Lehm|strong="H6083" nehmen|strong="H3947" und das Haus|strong="H1004" bewerfen|strong="H2902".

43 Wenn das Mal|strong="H5061" wiederkommt|strong="H7725" und ausbricht|strong="H6524" am Hause|strong="H1004", nachdem|strong="H0310" man die Steine|strong="H0068" ausgerissen|strong="H2502" und das Haus|strong="H1004" anders beworfen hat|strong="H2902",

44 so soll der Priester|strong="H3548" hineingehen|strong="H0935". Und wenn er sieht|strong="H7200", daß das Mal|strong="H5061" weitergefressen hat|strong="H6581" am Hause|strong="H1004", so ist's gewiß ein fressender|strong="H3992" Aussatz|strong="H6883" am Hause|strong="H1004", und es ist unrein|strong="H2931".

45 Darum soll man das Haus|strong="H1004" abbrechen|strong="H5422", Steine|strong="H0068" und Holz|strong="H6086" und alle Tünche|strong="H6083" am Hause|strong="H1004", und soll's hinausführen|strong="H2351" vor die Stadt|strong="H5892" an einen unreinen|strong="H2931" Ort|strong="H4725".

46 Und wer in das Haus|strong="H1004" geht|strong="H0935", solange|strong="H3117" es verschlossen ist|strong="H5462", der ist unrein|strong="H2930" bis an den Abend|strong="H6153".

47 Und wer darin|strong="H1004" liegt|strong="H7901" oder darin|strong="H1004" ißt|strong="H0398", der soll seine Kleider|strong="H0899" waschen|strong="H3526".

48 Wo aber der Priester|strong="H3548", wenn er hineingeht|strong="H0935", sieht|strong="H7200", daß dies Mal|strong="H5061" nicht weiter|strong="H6581" am Haus|strong="H1004" gefressen hat|strong="H6581", nachdem|strong="H0310" das Haus|strong="H1004" beworfen ist|strong="H2902", so soll er's|strong="H3548" rein sprechen|strong="H2891"; denn das Mal|strong="H5061" ist heil geworden|strong="H7495".

49 Und soll zum Sündopfer|strong="H2398" für das Haus|strong="H1004" nehmen|strong="H3947" zwei|strong="H8147" Vögel|strong="H6833", Zedernholz|strong="H0730" und scharlachfarbene|strong="H8144" Wolle und Isop|strong="H0231",

50 und den einen|strong="H0259" Vogel|strong="H6833" schlachten|strong="H7819" in ein irdenes|strong="H2789" Gefäß|strong="H3627" über frischem|strong="H2416" Wasser|strong="H4325".

51 Und soll nehmen|strong="H3947" das Zedernholz|strong="H0730", die scharlachfarbene|strong="H8144" Wolle, den Isop|strong="H0231" und den lebendigen|strong="H2416" Vogel|strong="H6833", und in des geschlachteten|strong="H7819" Vogels|strong="H6833" Blut|strong="H1818" und in das frische|strong="H2416" Wasser|strong="H4325" tauchen|strong="H2881", und das Haus|strong="H1004" siebenmal|strong="H7651" besprengen|strong="H5137".

52 Und soll also das Haus|strong="H1004" entsündigen|strong="H2398" mit dem Blut|strong="H1818" des Vogels|strong="H6833" und mit dem frischen|strong="H2416" Wasser|strong="H4325", mit dem lebendigen|strong="H2416" Vogel|strong="H6833", mit dem Zedernholz|strong="H0730", mit Isop|strong="H0231" und mit scharlachfarbener|strong="H8144" Wolle.

53 Und soll den lebendigen|strong="H2416" Vogel|strong="H6833" lassen|strong="H7971" hinaus|strong="H2351" vor die Stadt|strong="H5892" ins freie|strong="H6440" Feld|strong="H7704" fliegen|strong="H7971", und das Haus|strong="H1004" versöhnen|strong="H3722", so ist's rein|strong="H2891".

54 Das ist das Gesetz|strong="H8451" über allerlei Mal|strong="H5061" des Aussatzes|strong="H6883" und Grindes|strong="H5424",

55 über den Aussatz|strong="H6883" der Kleider|strong="H0899" und der Häuser|strong="H1004",

56 über Beulen|strong="H7613", Ausschlag|strong="H5597" und Eiterweiß|strong="H0934",

57 auf daß man wisse|strong="H3384", wann|strong="H3117" etwas unrein|strong="H2931" oder rein|strong="H2889" ist. Das ist das Gesetz|strong="H8451" vom Aussatz|strong="H6883".

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